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UIM: Amtszeiten von Präsident und Administratoren begrenzt

Die RedaktionAktualisiert am 29. Oktober 20263 Min.

PattayaPatrol · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

In Sintra begrenzte die UIM-Generalversammlung Präsident und Administratoren auf zwei weitere Amtszeiten von vier Jahren; die Zählung beginnt bei null.

Merke

Die am 25. Oktober 2026 in Sintra beschlossene UIM-Regel erlaubt zwei weitere Amtszeiten von vier Jahren; jede weitere braucht eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Die 99. Generalversammlung der UIM, des internationalen Motorbootverbands, hat am Sonntag, 25. Oktober 2026, in Sintra (Portugal) eine Amtszeitbegrenzung für ihren Präsidenten und ihre Administratoren beschlossen. Die Maßnahme war einer von neun Vorschlägen zur Änderung der Statuten, die der UIM-Rat eingebracht hatte, und gilt sofort.

Was die neue Regel besagt

Artikel 8.1 der Statuten besagte bisher nur, dass Administratoren wiederwählbar sind. Jetzt sieht er vor, dass der Präsident und die Administratoren zwei weitere Amtszeiten von vier Jahren ausüben dürfen. Am 1. Oktober 2026 ausgeübte oder laufende Amtszeiten werden nicht gezählt, sodass die Zählung für alle aktuellen Amtsträger bei null beginnt. Eine weitere Amtszeit bleibt möglich, erfordert aber eine Zweidrittelmehrheit der auf einer Generalversammlung anwesenden Vollmitglieder.

Der Rat begründet die Änderung mit Grundsätzen guter Unternehmensführung: Die Zahl der Amtszeiten der UIM-Entscheidungsträger soll begrenzt werden. Die Zweidrittel-Option soll einen Mangel an Fachwissen verhindern, wenn Kandidaten knapp sind.

Der Fall Raffaele Chiulli

Raffaele Chiulli ist seit 2007 UIM-Präsident. Er wurde bei der 98. Generalversammlung 2025 in Shanghai ohne Gegenkandidat für eine fünfte Amtszeit von 2025 bis 2029 gewählt. Da diese Amtszeit vor dem 1. Oktober 2026 begann, zählt sie nicht mit. Wörtlich gelesen würde die Regel ihm nach 2029 noch zwei Amtszeiten erlauben, bis 2037, sein 30. Jahr im Amt, und eine Zweidrittelmehrheit könnte das weiter verlängern.

Eine entsprechende Begrenzung gilt für die Kommissionspräsidenten, durch eine ebenfalls in Sintra beschlossene Änderung von Artikel 7.2.1.1 der Geschäftsordnung. Alle vier Kommissionspräsidentschaften wurden in Sintra für 2026-2030 erneuert.

Weitere Änderungen in der Führung

  • Rat: Artikel 8.2 gibt nun den Administratoren und den Präsidenten sowohl der Kommissionen als auch der Komitees ein Stimmrecht; zuvor stimmten nur die Kommissionspräsidenten. Der Rat nominiert seinen Senior-Vizepräsidenten, Vizepräsidenten und Schatzmeister jetzt, statt sie zu wählen.
  • F2 und F4: Die Sportkommissare beider Formeln werden vom Komiteevorsitzenden nach Rücksprache mit UIM-Generalsekretär Thomas Kurth ernannt, ohne Verweis auf den Vertrag des Promoters. Das Komitee wird umbenannt und umfasst die Welt- und Kontinentalmeisterschaften der F2 und F4, die nun unter einer Leitung stehen.
  • Geschäftsordnung: Die Vorschläge 1 bis 32 wurden angenommen, mit Ausnahme von Nr. 4, die zurückgezogen wurde.

Häufige Fragen

Was ändert die neue UIM-Regel?

Artikel 8.1 der Statuten erlaubt dem Präsidenten und den Administratoren nun zwei weitere Amtszeiten von vier Jahren. Zuvor hieß es nur, Administratoren seien wiederwählbar.

Zählen laufende Amtszeiten mit?

Nein. Am 1. Oktober 2026 ausgeübte oder laufende Amtszeiten werden nicht gezählt: Die Zählung beginnt für alle aktuellen Amtsträger bei null.

Ist eine weitere Amtszeit noch möglich?

Ja, aber dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der auf einer Generalversammlung anwesenden Vollmitglieder nötig.

Wann ist die Regel in Kraft getreten?

Sofort, nach der Annahme durch die 99. UIM-Generalversammlung in Sintra (Portugal) am Sonntag, 25. Oktober 2026.

Quellen

Verfasst von der Karrazmotorsport-Redaktion, vor der Veröffentlichung geprüft. Einstellwerte: Bitte immer das Handbuch Ihres Fahrzeugs beachten. Unsere Leitlinien.

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